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Baumpathologisches Büro Dr. Ferner GmbH


Baumschutz

Baumschutz / Ökologische Baubegleitung 

Baumschutz auf Baustellen

Für einen fachgerechten Baumschutz auf Baustellen ist es essentiel, bereits im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahmen den Schutz der erhaltenswerten Gehölze professionel zu planen (Vorsorgegutachten). Somit können Schäden an oberirdischen und unterirdischen Baumteilen im besten Fall verhindert, zumindest aber auf ein verträgliches Niveau reduziert werden, um die Baumphysiologie nicht nachhaltig negativ zu beeinträchtigen.
Es existieren zwar einige Regelwerke hierzu (RAS-LP4; DIN 18920; ZTV-Baumpflege), jedoch ist die Umsetzung der Inhalte nicht immer einfach.
Gerne übernehmen wir die Planung bzw. fachliche Beratung zum Baumschutz während der gesamten Projektphase (s.u.) für Sie.

Ökologische Baubegleitung

Bei der ökologischen Baubegleitung handelt es sich um ein zusätzliches Instrument im Sinne einer beratenden Mitwirkung im Bauablauf, und einer fachlichen Unterstützung der Bauleitung ohne direkte Weisungsberechtigung an den Auftragnehmer.
Dies ist nicht zu verwechseln mit einer „Bauüberwachung” oder ”Bauleitung”, denn damit sind Funktionen im spezifischen Bauablauf gemeint. Generell sollte vermieden werden, dass die ohnehin mit der Bauüberwachung beauftragte Person dann auch die ökologische Bauüberwachung übernimmt. Folgende fachlichen Voraussetzungen sollte eine ökologische Baubegleitung besitzen:
Kenntnisse umweltrechtlicher Vorschriften, Fachkenntnisse im relevanten Umweltbereich (z.B. Baumschutz, Artenschutz, Naturschutz), bautechnisches Wissen, Erfahrungen in Projektmanagement und Projektkoordination, umfassende Kenntnisse über das Projekt, Kenntnis der lokalen Raum- und Geländesituation und praktische Baustellenerfahrung.
Die Personalauswahl erfolgt in der Regel durch den Vorhabensträger.
Eine ökologische Baubegleitung sollte gleichgewichtig gegenüber Vorhabensträger, Baufirmen und Naturschutzverwaltung beratend tätig sein. Eine wesentliche Funktion liegt in der Aufdeckung und Aufzeigung (u.a. Beweissicherung) von Fehlern und Missständen vor und während der Baumaßnahme. Dies gilt auch für gleichzeitig laufende Arbeiten durch Dritte (z. B. Versorgungsträger), die im gleichen Baufeld tätig sind, ihrerseits aber naturschutzfachliche Auflagen nicht beachten. Die ökologische Baubegleitung endet mit Abschluss der zur Umsetzung der Umweltauflagen im Sinne von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen erforderlichen Arbeiten, d.h. in der Regel erst nach Abschluss der Bauarbeiten.

Sollten Sie Interesse an einer ökologischen Baubegleitung durch ein unabhängiges Büro haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung..
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